Abschreibungen (AfA) verstehen: Wie Anschaffungen die Bücher durchlaufen

Version 1.1 by Brain Bot on 2026/07/03 17:16

Wer eine Maschine, einen Firmenwagen oder eine teure IT-Ausstattung kauft, würde das Geld gern sofort und in voller Höhe von der Steuer absetzen. So einfach ist es nicht — und das hat einen nachvollziehbaren Grund. Dieser Artikel erklärt ohne Vorwissen, was Abschreibung bedeutet, warum es sie gibt und welche Regeln 2025/26 gelten.

Warum überhaupt abgeschrieben wird

Ein Gegenstand, den Sie länger als ein Jahr im Betrieb nutzen (ein „Wirtschaftsgut des Anlagevermögens"), ist am Tag nach dem Kauf nicht wertlos. Er nutzt sich vielmehr über seine Lebensdauer ab. Genau diesen Wertverzehr bildet die Buchführung ab: Die Anschaffungskosten werden nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über die Jahre der Nutzung als Aufwand gebucht. Der Fachbegriff lautet „Absetzung für Abnutzung" (AfA), geregelt in § 7 EStG.

Der Sinn dahinter: Der Gewinn eines Jahres soll nur den Aufwand tragen, der wirtschaftlich auf dieses Jahr entfällt. Eine Maschine, die fünf Jahre arbeitet, belastet jedes dieser fünf Jahre — nicht allein das Kaufjahr.

Lineare AfA — der Normalfall

Bei der linearen AfA werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Jedes Jahr wird derselbe Betrag abgeschrieben.

Beispiel: Eine Maschine kostet 12.000 Euro (netto) und hat eine Nutzungsdauer von 5 Jahren.

JahrAfA-BetragRestbuchwert am Jahresende
12.400 €9.600 €
22.400 €7.200 €
32.400 €4.800 €
42.400 €2.400 €
52.400 €0 €

12.000 € geteilt durch 5 Jahre ergibt 2.400 € pro Jahr. Am Ende steht der Buchwert bei null (oft bleibt ein symbolischer Erinnerungswert von 1 Euro stehen, solange das Gut noch genutzt wird).

Woher die Nutzungsdauer kommt: die AfA-Tabellen

Die Nutzungsdauer greift man nicht frei aus der Luft. Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht AfA-Tabellen, die für die meisten Wirtschaftsgüter eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgeben — etwa Pkw 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre, viele Maschinen 5 bis 10 Jahre. Diese Werte sind der übliche Maßstab gegenüber dem Finanzamt.

Degressive AfA — aktueller Stand 2025/26

Bei der degressiven AfA wird nicht ein fester Betrag, sondern ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Das führt zu hohen Beträgen in den ersten Jahren und sinkenden Beträgen später — attraktiv, wenn man Investitionen früh steuerlich wirksam machen will.

Diese Methode war zwischenzeitlich abgeschafft und ist mehrfach befristet wiedereingeführt worden. Wichtig und aktuell: Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm" (2025) wurde die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erneut zugelassen und aufgestockt (§ 7 Abs. 2 EStG):

  • Sie gilt für Güter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden.
  • Der Satz beträgt höchstens das 3,0-fache der linearen AfA, gedeckelt auf maximal 30 % pro Jahr.

Beispiel mit derselben Maschine (12.000 €, lineare Quote 20 %): Das 3,0-fache wären 60 %, gedeckelt auf 30 %. Im ersten Jahr also 30 % von 12.000 € = 3.600 €, im zweiten Jahr 30 % vom Restwert 8.400 € = 2.520 € und so weiter.

JahrLinear (2.400 €)Degressiv (30 % vom Restwert)
12.400 €3.600 €
22.400 €2.520 €
32.400 €1.764 €

Man darf jederzeit von der degressiven zur linearen AfA wechseln — sinnvoll, sobald der lineare Betrag höher wäre. So wird das Wirtschaftsgut am Ende vollständig abgeschrieben.

Kleine Anschaffungen: GWG und Sammelposten

Für günstige Anschaffungen gibt es Vereinfachungen — man muss nicht jeden Bürostuhl über Jahre abschreiben.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), § 6 Abs. 2 EStG: Selbstständig nutzbare Güter mit Netto-Anschaffungskosten bis 800 Euro dürfen im Anschaffungsjahr sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden.
  • Sammelposten (Poolabschreibung), § 6 Abs. 2a EStG: Alternativ können Güter mit Netto-Kosten über 250 Euro und bis 1.000 Euro in einen jährlichen Sammelposten eingestellt werden, der über fünf Jahre (das Bildungsjahr plus vier Folgejahre) mit je einem Fünftel aufgelöst wird — unabhängig davon, ob ein einzelnes Gut früher ausscheidet.

Diese beiden Wege schließen sich pro Wirtschaftsjahr aus: Wer den Sammelposten bildet, muss alle Güter zwischen 250 und 1.000 Euro dort erfassen.

Zeitanteilig im Anschaffungsjahr (pro rata temporis)

Kaufen Sie ein Wirtschaftsgut mitten im Jahr, dürfen Sie im ersten Jahr nicht die volle Jahres-AfA ansetzen, sondern nur den Teil ab dem Anschaffungsmonat — monatsgenau. Wer im Oktober kauft, schreibt im ersten Jahr nur 3 von 12 Monaten ab (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG). Bei der Maschine oben wären das 3/12 von 2.400 € = 600 € im ersten Jahr; der Rest verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Quellen

Stand: 2026-07-03. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.


Ein Beitrag von Buchhalter.Team — Wie sind unsere nächsten Schritte?

Autor: Andreas Graz, Bilanzbuchhalter — Buchhalter.Team · Buchhaltung mit Gesicht · Stand: 2026-07-03