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1 Wer Mitarbeiter beschäftigt, wird automatisch zum Steuereinzieher des Staates. Die Lohnsteuer trifft den Arbeitnehmer, doch der Arbeitgeber zieht sie ein, verwahrt sie kurz in seiner Buchführung und führt sie ans Finanzamt ab. Dieser Artikel zeigt, wie das buchhalterisch sauber funktioniert.
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3 == Gesetzliche Grundlage: § 38 EStG ==
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5 Nach [[§ 38 Abs. 3 EStG>>https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38.html]] ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten. Der Arbeitnehmer schuldet die Steuer — der Arbeitgeber haftet jedoch für die korrekte Einbehaltung und rechtzeitige Abführung. Reicht der Barlohn nicht aus, um die Lohnsteuer zu decken, muss der Arbeitnehmer den Fehlbetrag nachschießen oder der Arbeitgeber ihn aus anderen Bezügen einbehalten; gelingt auch das nicht, ist das Finanzamt zu informieren (§ 38 Abs. 4 EStG).
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7 Das bedeutet in der Praxis: Die Lohnsteuer fließt nie wirklich durch den Arbeitgeber hindurch — sie wird beim Auszahlen einbehalten und entsteht als Verbindlichkeit gegenüber dem Fiskus.
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9 Welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer hat und wie sie die Lohnsteuer beeinflusst, erklärt der Artikel [[Steuerklassen>>doc:Public.Fibu.steuerklassen-erklaerung.WebHome]]. Wer die Lohnabrechnung überhaupt erstellen darf, ist in [[Lohnabrechnung: Wer darf sie erstellen?>>doc:Public.Fibu.lohnabrechnung-wer-darf.WebHome]] geregelt.
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11 == Was gehört zur Lohnsteuer? ==
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13 In der Fibu werden unter dem Begriff „Lohnsteuer" meist drei Positionen zusammengefasst, die gemeinsam ans Finanzamt überwiesen werden:
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15 * **Lohnsteuer** — die eigentliche Einkommensteuer auf den Arbeitslohn
16 * **Solidaritätszuschlag (SolZ)** — 5,5 % der Lohnsteuer, allerdings seit 2021 nur noch für Spitzenverdiener (Freigrenze beachten)
17 * **Kirchensteuer (KiSt)** — je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer, nur für Kirchenmitglieder
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19 Alle drei Beträge werden getrennt erfasst, aber in einer gemeinsamen Überweisung ans Finanzamt abgeführt.
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21 == Anmeldezeiträume nach § 41a EStG ==
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23 [[§ 41a EStG>>https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41a.html]] regelt, wann der Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung einreichen und die Steuer abführen muss. Die Frist beträgt stets **spätestens 10 Tage nach Ende des Anmeldezeitraums**. Der Zeitraum selbst richtet sich nach der Höhe der Lohnsteuer, die im Vorjahr insgesamt einbehalten wurde:
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25 |=Vorjahres-Lohnsteuer|=Anmeldezeitraum|=Beispiel-Fälligkeiten
26 |Mehr als 5.000 €|**Monatlich**|10. Feb., 10. März, 10. Apr. …
27 |1.080 € bis 5.000 €|**Quartalsweise**|10. Apr., 10. Juli, 10. Okt., 10. Jan.
28 |Bis 1.080 €|**Jährlich**|10. Januar des Folgejahres
29 |Neugründung (erstes Jahr)|Monatlich (Pflicht)|10. des Folgemonats
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31 Die Lohnsteueranmeldung wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Sie ersetzt gleichzeitig den Zahlungsauftrag — die Überweisung ans Finanzamt muss bis zum selben Termin eingehen.
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33 **Wichtig:** Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Eine Dauerfristverlängerung — wie bei der Umsatzsteuervoranmeldung — gibt es für die Lohnsteueranmeldung **nicht**.
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35 == Buchungssätze in der Fibu ==
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37 Die Lohnsteuer entsteht buchhalterisch beim Verbuchen der Lohnabrechnung und wird als Verbindlichkeit gehalten, bis die Überweisung ans Finanzamt erfolgt.
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39 **Schritt 1 — Lohnabrechnung verbuchen (Beispiel SKR03):**
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41 {{code}}
42 Löhne und Gehälter (4120) 2.000,00 €
43 an Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer (1741) 380,00 €
44 an Verbindlichkeiten aus SolZ (1742) 10,45 €
45 an Verbindlichkeiten aus Kirchensteuer (1743) 34,20 €
46 an Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung (1755) 430,00 €
47 an Bank / Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern 1.145,35 €
48 {{/code}}
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50 //(SKR04: Aufwand auf 6010/6020, Verbindlichkeiten Lohnsteuer auf 3730. Kontonummern je nach individuellem Kontenplan prüfen.)//
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52 **Schritt 2 — Nettolohn auszahlen (falls nicht bereits in Schritt 1 gebucht):**
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54 {{code}}
55 Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern 1.145,35 €
56 an Bank 1.145,35 €
57 {{/code}}
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59 **Schritt 3 — Abführung ans Finanzamt:**
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61 {{code}}
62 Verbindlichkeiten Lohnsteuer (1741) 380,00 €
63 Verbindlichkeiten SolZ (1742) 10,45 €
64 Verbindlichkeiten Kirchensteuer (1743) 34,20 €
65 an Bank 424,65 €
66 {{/code}}
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68 Nach der Überweisung sind alle drei Verbindlichkeitskonten auf null — die Buchführung ist ausgeglichen.
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70 == Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer richtig erfassen ==
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72 Beide Positionen laufen buchhalterisch parallel zur Lohnsteuer, sind aber auf eigenen Konten zu führen — schon deshalb, weil die Kirchensteuer nicht alle Arbeitnehmer betrifft. Fehlt die konfessionelle Zugehörigkeit in den Stammdaten, entsteht kein KiSt-Posten. Für die monatliche Buchführung empfiehlt sich daher je Mitarbeiter eine saubere Aufschlüsselung aus der Lohnsoftware.
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74 == Häufige Fehler in der Praxis ==
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76 * **Zu später Eingang der Zahlung:** Das Finanzamt berechnet ab dem 11. des Folgemonats Säumniszuschläge (1 % pro angefangenen Monat auf die volle Steuerschuld, abgerundet auf volle 50 €).
77 * **Anmeldezeitraum nicht geprüft:** Wächst das Unternehmen und steigt die Lohnsteuer über 5.000 €, wechselt der Zeitraum automatisch — das Finanzamt informiert, aber die Buchführung muss mitziehen.
78 * **SolZ-Pflicht falsch eingeschätzt:** Seit 2021 entfällt der SolZ für viele Arbeitnehmer vollständig; die Lohnsoftware berechnet das, aber manuelle Prüfungen laufen ins Leere, wenn die Steuerklasse oder das Einkommen nicht aktuell hinterlegt ist.
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80 == Quellen ==
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82 * [[§ 38 EStG — Erhebung der Lohnsteuer>>https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__38.html]], gesetze-im-internet.de
83 * [[§ 41a EStG — Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer>>https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__41a.html]], gesetze-im-internet.de
84 * [[EStG — Einkommensteuergesetz, Inhaltsverzeichnis>>https://www.gesetze-im-internet.de/estg/]], gesetze-im-internet.de
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88 **Verwandte Artikel:** [[Steuerklassen>>doc:Public.Fibu.steuerklassen-erklaerung.WebHome]] · [[Lohnabrechnung: Wer darf sie erstellen?>>doc:Public.Fibu.lohnabrechnung-wer-darf.WebHome]]
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90 **Rücklinks:** [[Steuerklassen>>doc:Public.Fibu.steuerklassen-erklaerung.WebHome]]
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92 //Stand: 2026-08-01. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.//
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97 (% class="text-muted" %)(((Ein Beitrag von **Buchhalter.Team** — Wie sind unsere nächsten Schritte?
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99 **Autor:** Andreas Graz, Bilanzbuchhalter — Buchhalter.Team · [[Über uns>>doc:Public.Buchhaltung-mit-Gesicht.WebHome]])))