E-Rechnung erstellen — Formate, Software und Pflichtangaben
Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat Deutschland die gesetzliche Grundlage für die verpflichtende elektronische Rechnung im B2B-Bereich gelegt. Was für viele nach einem technischen Detail klingt, ist ein echter Systemwechsel: Eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes ist keine PDF-Datei per E-Mail — sie ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach dem europäischen Standard EN 16931. Wer sich jetzt damit befasst, ist früh dran und spart später Stress.
→ Wann die Ausstellungspflicht für Ihr Unternehmen gilt, lesen Sie im Artikel E-Rechnung-Pflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen.
Was ist eine E-Rechnung nach § 14 UStG?
Der neu gefasste § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG definiert: Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das die automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Maßstab ist der europäische Standard EN 16931. Eine einfache PDF-Datei — auch wenn sie digital verschickt wird — erfüllt diese Anforderung seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr als E-Rechnung im Rechtssinn. Sie ist nun eine sogenannte „sonstige Rechnung".
Die Empfangspflicht gilt seit 1. Januar 2025 für alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich ohne Übergangsfrist: Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können.
Die zwei zugelassenen Formate: XRechnung und ZUGFeRD
In der Praxis haben sich in Deutschland zwei Formate durchgesetzt, die beide EN 16931 erfüllen.
XRechnung — reines XML, Pflicht im öffentlichen Sektor
XRechnung Format ist ein reines XML-Format. Es enthält keine menschenlesbare Darstellung — die Maschine liest, wertet aus und bucht. Seit November 2020 ist XRechnung das Pflichtformat für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G). Die technische Grundlage ist die UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) oder alternativ das UBL-Format. Eine XRechnung kann direkt per E-Mail als Dateianhang, über Behördenportale oder über das PEPPOL-Netzwerk (siehe unten) übermittelt werden.
ZUGFeRD — hybrides PDF mit eingebettetem XML
ZUGFeRD Format kombiniert das Beste aus beiden Welten: Ein PDF/A-3-Dokument, das Menschen lesen können, trägt im Inneren eine eingebettete CII-XML-Datei, die Buchhaltungssoftware automatisch verarbeitet. ZUGFeRD 2.x (aktuelle Version 2.4/2.5 seit Anfang 2026) ist mit Factur-X kompatibel und kennt mehrere Profile:
| Profil | Datentiefe | E-Rechnung nach UStG? |
|---|---|---|
| MINIMUM | Minimaldaten | Nein |
| BASIC WL | Ohne Positionsebene | Nein |
| BASIC | Positionsebene | Ja |
| EN 16931 / COMFORT | Vollständig | Ja |
| EXTENDED | Erweitert, handelsüblich | Ja |
| XRECHNUNG | XRechnung-konform im PDF-Container | Ja |
Für die gesetzliche Pflicht ab 2027 kommen nur Profile ab BASIC aufwärts in Frage.
Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG
Unabhängig vom Format muss jede Rechnung — ob XRechnung oder ZUGFeRD — folgende zehn Pflichtangaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer (einmalig vergeben)
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung (Liefer- oder Leistungsdatum)
- Aufgeschlüsseltes Nettoentgelt nach Steuersätzen
- Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung)
- Zu zahlender Gesamtbetrag (Brutto)
Strukturierte E-Rechnungsformate erzwingen diese Felder technisch — ein weiterer Vorteil gegenüber freien PDF-Rechnungen, bei denen Angaben leicht vergessen werden.
Software-Wege: von kostenlos bis vollintegriert
ELSTER-Rechnungseditor: Das Bundeszentralamt für Steuern stellt unter MeinELSTER einen kostenlosen Online-Editor bereit, mit dem Selbstständige und kleine Unternehmen XRechnungen direkt im Browser erzeugen können — ohne weitere Software.
DATEV: Für steuerberatende Berufe und deren Mandanten bietet DATEV eine vollständige E-Rechnungsinfrastruktur, inklusive Empfang, Prüfung und Archivierung nach GoBD.
lexoffice und sevDesk: Beide Cloud-Buchhaltungslösungen erzeugen ZUGFeRD- und XRechnungen im regulären Rechnungsworkflow und versenden sie direkt aus der Anwendung. sevDesk bietet zusätzlich einen kostenlosen Online-Generator für Einzelrechnungen.
Mustang Project: Für technisch affine Anwender und Entwickler ist das quelloffene Java-Tool Mustang die erste Wahl. Es erstellt, liest und validiert ZUGFeRD/Factur-X- und XRechnungen, ist Apache-lizenziert (auch kommerziell kostenlos), läuft als Kommandozeilen-Tool oder Java-Bibliothek und unterstützt seit Version 2.24.0 (Juni 2026) ZUGFeRD 2.5 und XRechnung 3.0.2.
PDF24 und weitere Online-Generatoren: Für gelegentliche Nutzung ohne eigene Software gibt es kostenlose Webtools (z. B. pdf24.org), die ZUGFeRD- und XRechnungen im Browser erzeugen.
Das PEPPOL-Netzwerk
PEPPOL (Pan-European Public Procurement Online) ist kein Dateiformat, sondern ein gesichertes Transportnetzwerk für den automatisierten Dokumentenaustausch. Eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung kann über PEPPOL versendet werden — der Empfänger ruft sie über seinen PEPPOL-Zugangspunkt ab. Im deutschen B2G-Bereich ist PEPPOL bereits etabliert; im B2B wächst die Nutzung mit der Ausstellungspflicht ab 2027 stark an. Der Versand über PEPPOL erfordert einen zertifizierten Zugangspunkt-Anbieter, den viele Buchhaltungslösungen inzwischen integrieren.
Übergangsfristen im Überblick
| Datum | Pflicht |
|---|---|
| 1. Januar 2025 | Empfangspflicht E-Rechnung für alle B2B |
| bis 31. Dezember 2026 | Papier/PDF-Versand noch zulässig (mit Zustimmung des Empfängers) |
| ab 1. Januar 2027 | Ausstellungspflicht E-Rechnung für Umsatz > 800.000 € (Vorjahr 2026) |
| bis 31. Dezember 2027 | Papier/PDF noch zulässig für kleinere Unternehmen (Umsatz ≤ 800.000 €) |
| ab 1. Januar 2028 | Ausstellungspflicht E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze |
Steuerbefreite Kleinbetragsrechnungen (bis 250 € Brutto) und Fahrausweise bleiben von der strukturierten Pflicht ausgenommen.
Quellen
- § 14 UStG — Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de)
- Bundesfinanzministerium — FAQ zur E-Rechnung
- Haufe — Elektronische Rechnung wird Pflicht: E-Rechnung im Überblick
- DATEV — Gesetzliche Regelungen zur E-Rechnungspflicht
- IHK München — Elektronische Rechnung
- Mustangproject.org — Open-Source-Tool für E-Rechnungen
- IHK Stuttgart — Pflichtangaben für Rechnungen
- e-rechnung-ratgeber.de — ZUGFeRD-Format erklärt
- edicenter.de — XRechnung und PEPPOL
Stand: 2026-08-01. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.
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Autor: Andreas Graz, Bilanzbuchhalter — Buchhalter.Team · Über uns