Eröffnungsbuchungen zum Jahresbeginn — das Eröffnungsbilanzkonto (EBK)

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Was sind Eröffnungsbuchungen?

Jedes neue Geschäftsjahr beginnt mit einem buchhalterischen Nullstart: Alle Konten aus dem Vorjahr
sind abgeschlossen, der Jahresabschluss steht fest. Bevor die erste laufende Buchung des neuen
Jahres erfasst werden kann, müssen die Anfangsbestände aller Bestandskonten in das neue Jahr
übertragen werden — das sind die sogenannten Eröffnungsbuchungen.

Die gesetzliche Grundlage liefern zwei HGB-Paragraphen: § 240 HGB verpflichtet jeden
Kaufmann, zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs ein vollständiges Inventar aufzustellen — also alle
Vermögensgegenstände und Schulden zu verzeichnen und zu bewerten. § 242 HGB fordert darüber
hinaus, dieses Inventar als Bilanz aufzustellen. Nur was im Inventar steht, darf als Anfangsbestand
gebucht werden.

Wichtig zur Abgrenzung: Eröffnungsbuchungen sind nicht dasselbe wie das einmalige Erstellen einer
Eröffnungsbilanz bei der Gründung. Die Gründungsbilanz entsteht einmalig — die Eröffnungsbuchungen
wiederholen sich zu Beginn jedes Geschäftsjahres. (Zur Gründungsbilanz: Eröffnungsbilanz)

Das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) — wozu es dient

Das EBK ist ein reines Hilfskonto ohne eigene wirtschaftliche Bedeutung. Es existiert nur, um die
doppelte Buchführung beim Jahresbeginn formal korrekt abzubilden: Jede Buchung braucht eine
Soll- und eine Habenseite. Anfangsbestände stammen aber nicht aus einem Geschäftsvorfall — das EBK
liefert die fehlende Gegenseite.

Nach dem Buchen aller Anfangsbestände saldiert das EBK exakt auf null: Soll und Haben gleichen
sich aus. Bleibt ein Rest, deutet das auf einen Buchungsfehler oder eine fehlende Position hin.

Im deutschen Kontenrahmen trägt das EBK in der Regel die Kontonummer 9000 — sowohl im SKR 03
als auch im SKR 04.

Die Buchungssystematik

Das Prinzip folgt einer klaren Regel, die direkt aus dem Aufbau der Bilanz folgt:

  • Aktivkonten (Vermögen) haben ihren Anfangsbestand auf der Soll-Seite:
     Aktivkonto (Soll)  an  EBK (Haben)
  • Passivkonten (Schulden und Eigenkapital) haben ihren Anfangsbestand auf der Haben-Seite:
     EBK (Soll)  an  Passivkonto (Haben)

Buchungssatz-Beispiele

Anfangsbestand Kasse: 8.500 €
1600 Kasse               8.500   an   9000 EBK            8.500

Anfangsbestand Bank: 42.300 €
1800 Bank               42.300   an   9000 EBK           42.300

Anfangsbestand Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL): 6.200 €
1200 Ford. a. L. u. L.   6.200   an   9000 EBK            6.200

Anfangsbestand Eigenkapital: 50.000 €
9000 EBK                50.000   an   0800 Eigenkapital   50.000

Anfangsbestand Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 6.000 €
9000 EBK                 6.000   an   3150 Verbindl. Kred.-Inst.  6.000

Nach diesen fünf Buchungen steht auf dem EBK:

  • Haben: 8.500 + 42.300 + 6.200 = 57.000 €
  • Soll: 50.000 + 6.000 = 56.000 €

Noch fehlt mindestens eine Passivposition (z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen für die restliche Differenz). Sobald alle Positionen gebucht sind, ist das EBK null.

Welche Konten bekommen Anfangsbestände?

Eröffnungsbuchungen betreffen ausschließlich Bestandskonten (Bilanzkonten). Erfolgskonten
(Aufwand und Ertrag) beginnen das Jahr immer mit null — sie werden nicht über das EBK eröffnet.

Typische Konten mit Anfangsbestand:

AktivseitePassivseite
Sachanlagen, immaterielle VermögensgegenständeEigenkapital, Rücklagen
VorräteRückstellungen
Forderungen aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten ggü. Lieferanten
Bank, KasseVerbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Aktive RechnungsabgrenzungPassive Rechnungsabgrenzung

Zur Unterscheidung zwischen Bestands- und Erfolgskonten: Bestandskonten und Erfolgskonten

Ablauf in der Praxis

In moderner Buchhaltungssoftware (Odoo, DATEV, Lexware u. a.) laufen Eröffnungsbuchungen beim
Jahreswechsel meist automatisiert ab: Die Schlussbilanzwerte des Vorjahres werden als
Anfangsbestände ins neue Geschäftsjahr übernommen. Im Hintergrund erzeugt die Software dabei genau
die oben beschriebenen EBK-Buchungen — auch wenn sie im Journal nicht immer sofort sichtbar sind.

Manuell prüfen sollte man dennoch drei Punkte:

  1. Übereinstimmung: Stimmen die Anfangsbestände mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres
       überein?
  2. EBK-Saldo: Ist das EBK nach allen Eröffnungsbuchungen tatsächlich auf null saldiert?
  3. Gewinn-/Verlustvortrag: Wurde der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag des Vorjahres
       korrekt als Vortrag auf die Eigenkapitalposition umgebucht?

Ein nicht ausgeglichenes EBK ist ein verlässlicher Hinweis auf eine fehlende oder falsch gebuchte
Position.

Gesetzliche Grundlage im Überblick

§ 240 HGB (Inventar): Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach für den
Schluss eines jeden Geschäftsjahres seine Grundstücke, Forderungen und Schulden, den Betrag seines
baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert
der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Die Aufstellung des Inventars ist
innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu bewirken.

§ 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung): Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für
den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden
darstellenden Abschluss aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss
geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.

Quellen

Stand: 2026-08-01. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung.


Ein Beitrag von Buchhalter.Team — Wie sind unsere nächsten Schritte?

Autor: Andreas Graz, Bilanzbuchhalter — Buchhalter.Team · Über uns